Antwort
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Sehr geehrter Forumsteilnehmer,
in der GPKE ist festgelegt, dass fehlende Werte über die "Reklamation von Werten" zu reklamieren sind und dafür nicht die Geschäftsdatenanfrage zu nutzen ist: "liegt die Situation beim NB, LF oder ÜNB vor, dass er unplausible oder fehlende Werte hat, sind diese über den Use-Case „Reklamation von Werten“ beim MSB zu reklamieren. Hierzu darf nicht die Geschäftsdatenanfrage verwendet werden, da diese nicht sicherstellt, dass im Markt ein einheitlicher Wertestand vorliegt."
Demzufolge sind in der Sparte Strom fehlende Werte über den Anwendungsfall, dem der PID 17113 zugeordnet ist, zu reklamieren. Die Geschäftsdatenanfrage nach Werten kann in der Sparte Strom genutzt werden, wenn ein Lieferant einer Marktlokation noch nicht zugeordnet ist. Für die Sparte Gas wird die Geschäftsdatenanfrage zur Nachforderung fehlender Werte genutzt.
Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate
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