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Anlagedatum 31.01.2020
Ticketnummer 2020-00644
Kurzfrage Reklamation oder Geschäftsdatenanfrage?
Frage Hallo,

gemäß AHB können per ORDERS mit Prüfidentifikator 17102 Lastgänge, Zählerstände sowie Energiemengen angefragt werden. Es ist jedoch nicht beschrieben, welche Zählerstände (Ablesegründe) mit dem Prozess angefragt werden können.

Der neue ORDERS PI 17113 sieht vor, dass fehlende und unplausible Messwerte reklamiert werden können.

Können mit der ORDERS PI 17102 dennoch Zählerstände (z.B. Lieferbeginn) beim Messstellenbetreiber angefragt werden oder welche Messwerte werden konkret mit der ORDERS PI 17102 angefragt?

Danke im Voraus
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Kurzantwort Fehlende Werte sind in der Sparte Strom per Reklamation nachzufordern.
Antwort

Sehr geehrter Forumsteilnehmer,

in der GPKE ist festgelegt, dass fehlende Werte über die "Reklamation von Werten" zu reklamieren sind und dafür nicht die Geschäftsdatenanfrage zu nutzen ist: "liegt die Situation beim NB, LF oder ÜNB vor, dass er unplausible oder fehlende Werte hat, sind diese über den Use-Case „Reklamation von Werten“ beim MSB zu reklamieren. Hierzu darf nicht die Geschäftsdatenanfrage verwendet werden, da diese nicht sicherstellt, dass im Markt ein einheitlicher Wertestand vorliegt."

Demzufolge sind in der Sparte Strom fehlende Werte über den Anwendungsfall, dem der PID 17113 zugeordnet ist, zu reklamieren. Die Geschäftsdatenanfrage nach Werten kann in der Sparte Strom genutzt werden, wenn ein Lieferant einer Marktlokation noch nicht zugeordnet ist. Für die Sparte Gas wird die Geschäftsdatenanfrage zur Nachforderung fehlender Werte genutzt.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate

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