Sehr geehrter Marktteilnehmer,
gemäß MPES Kapitel 3 "Rahmenbedingungen" Punkt 4: "Die Energie einer Marktlokation, die vollständig oder anteilig zur Veräußerungsform einer Direktvermarktung zugeordnet werden soll, ist mit einer viertelstündlichen Auflösung zu messen." sind ausschließlich lastganggemessene Marktlokationen für eine Direktvermarktung zulässig. Dementsprechend werden keine Profile, Profilscharen und Referenzmessungen für Einspeiser benötigt.
Die entsprechenden Anpassungen sind für die nächste Konsultation vorgesehen.
Mit freundlichem Gruß
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