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Anlagedatum 06.02.2020
Ticketnummer 2020-00650
Kurzfrage Müssen Artikelnummern und Preisblatt zusammenpassen?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,

für die automatisierte Prüfung der eingehenden INVOIC wird u. a. mit der Artikelnummernliste des BDEW gearbeitet.

In der Artikelnummernliste gibt es für GeLi/GPKE die zulässigen Artikelnummern 9990001 00061 5 "Entgelt Messung und Ablesung" und eine Artikelnummer 9990001 00062 3 "Entgelt für Einbau, Betrieb und Wartung der Messtechnik".

Unser System prüft also ab welche Messtechnik vorhanden ist und gleicht dann anhand der Artikelnummer und der e-net Datenbank die Preise ab.

Ein Netzbetreiber hat uns nun den Mengenumwerter welcher in der e-net als auch auf seinem veröffentlichten Preisblatt unter "Messstellenbetrieb" aufgeführt wird mit der Nummer 9990001 00061 5 (Messung) abgerechnet.

Die Messung an sich (alle Druckstufen mit reg. Leistungsmessung tägl. Datenmeldung) separat in e-net und auch auf dem Preisblatt ausgewiesen, wurde auch mit Artikelnummer 9990001 00061 5 abgerechnet.

Dem Netzbetreiber wurde die INVOIC abgelehnt mit der Begründung den Messtellenbetrieb gem. Artikelnummernliste mit 9990001 00062 3 abzurechnen.

Beim Klärungsversuch stellte sich heraus, dass wohl bisher noch niemand die falsche Zuordnung der Artikelnummer beanstandet hatte und der Netzbetreiber nicht nur wegen einem Kunden alles umstellen möchte. Der Netzbetreiber beharrte auch darauf, dass durch den Mengenumwerter eine Messung stattfindet und er somit die Abrechnung als Messung korrekt empfindet. Da die Messung aber schon separat abgerechnet ist in der Position Messung, sehen wir das nicht so. Wir möchten ebensowenig, dass die Lieferanten die Rechungen wieder manuell prüfen müssen, weil nicht einheitlich nach der Artikelnummernliste gearbeitet wird.

Um eine Klärung mit dem Netzbetreiber herbeizuführen, bitten wir Sie um eine klare Stellungnahme ob eine INVOIC wegen einer falschen Artikelnummer abgewiesen werden darf und der Netzbetreiber sich an die Artikelnummernliste zu halten hat. Unseres Erachtens macht es sonst keinen Sinn 2 verschiedene Artikelnummern zur Verfügung zu stellen.

Vielen Dank.
Dateien
Kurzantwort Ja, die Artikelnummern müssen mit dem Preisblatt korrespondieren.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

die Artikelnummern der Rechnung müssen zu dem veröffentlichten Preisblatt passen. In dem beschriebenen Fall hätte der Mengenumwerter als eigene Position mit der Artikelnummer 9990001 00062 3 abgerechnet werden müssen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr BDEW-Forum Datenformate

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