Hallo Herr Damm,
die INVOIC ist ausschließlich für die Prozessschritte spezifiziert, für die es in Sequenzdiagrammen entsprechende Pfeile gibt. Für die Abrechnung von Sperrungen/Entsprungen fehlen diese Prozessbeschreibungen. Somit ist dafür auch kein passend ausgeprägter INVOIC-Anwendungsfall ausgeprägt und daher müssen sich NB und LF bilateral darauf verständigen, wie die Abrechnung dieser Dienstleistungen zwischen ihnen erfolgen soll. Dies erklärt die fehlende Zuordnung (auf Seite 5 der Artikelnummernliste) der beiden Artikelnummern:
Sperrkosten - 9990001 00054 0
Entsperrkosten - 9990001 00055 8
zu einem INVOIC-Anwendungsfall und somit zu einem Prüfidentifikator.
Dementsprechend können wir in diesem Forum keine verbindlichen Vorgaben zu einer bilateralen Vereinbarung machen, wie der INVOIC-Anwendungsfall, dem der Prüfidentifikator 31002 (NN-Rechnung) zugeordnet ist, für das in Ihrer Frage beschriebenen Umfeld auszuprägen ist.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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