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Anlagedatum 19.02.2020
Ticketnummer 2020-00672
Kurzfrage Welcher Lieferschein ist bei Nachberechnungen oder Korrektur von Umlagen in der INVOIC anzugeben?
Frage Guten Tag,

die INVOIC erfordert ja einen Bezug zu einen im Vorfeld versendeten Lieferschein.
Wie verhält es sich aber bei einer Invoic, die lediglich die Nachberechnung/Korrektur von Umlagen oder Konzessionsabgaben beinhaltet.
Die jährlich von manchen Anschlussnutzern zu meldenden Informationen zu selbstverbrauchten Mengen erfordert z.B. eine (manuelle) Rechnungsskorrektur.
Wie kann man in solchen Fällen vermeiden, dass die INVOIC abgelehnt wird, da kein Lieferschein vorliegt.
Im Voraus vielen Dank.
Dateien
Kurzantwort Es kann auf den bisherigen Lieferschein referenziert werden, sofern dieser gültig bleibt und zur Rechnung passend ist
Antwort

Sehr geehrter Fragesteller,

zu dem prozessualen Teil dieser Fragestellung können wir hier keine Antwort geben. Bezüglich der Ausprägung der INVOIC ist im von Ihnen skizzierten Fall analog der Vorgehensweise bei Stornierungen zu verfahren:

- Angabe der bisherigen Referenz, sofern die Mengen im Lieferschein unverändert und für die INVOIC richtig sind

- Angabe einer neuen Referenz, sofern sich die Mengen im Lieferschein geändert haben und ein neuer Lieferschein verschickt wurde

Freundliche Grüße,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

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