Sehr geehrter Fragesteller,
zu dem prozessualen Teil dieser Fragestellung können wir hier keine Antwort geben. Bezüglich der Ausprägung der INVOIC ist im von Ihnen skizzierten Fall analog der Vorgehensweise bei Stornierungen zu verfahren:
- Angabe der bisherigen Referenz, sofern die Mengen im Lieferschein unverändert und für die INVOIC richtig sind
- Angabe einer neuen Referenz, sofern sich die Mengen im Lieferschein geändert haben und ein neuer Lieferschein verschickt wurde
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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