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Anlagedatum 27.02.2020
Ticketnummer 2020-00681
Kurzfrage Ist bei Angabe einer Referenz auf die ID einer Messlokaktion in dem NAD für den Name und Adresse der Ablesekarte, auch ein LOC+172 mit der MeLo-ID notwendig?
Frage Wir haben eine Anmeldung (Prüfidentifikator 11001) versendet.
In der Segentgruppe NAD für den Namen und Adresse für die Ablesekarte (NAD+Z05) haben wir das zugehörige RFF+Z19 (Referenz auf die ID einer Messlokation) mit einer ID der Messlokation angegeben.

Muss in diesem Fall auch ein LOC+172 mit der ID der Messlokation vorhanden sein?

Hintergrund:
Die Anmeldung wurde mit einer APERAK mit dem Ablehnungsgrund Z21 "Geschäftsvorfallinterne Referenzierung fehlerhaft" abgelehnt.
Dateien
Kurzantwort Aus dem Anwendungsfall geht nicht hervor, dass im SG5 LOC+172 die Messlokations-ID vorhanden sein muss
Antwort

Sehr geehrter Marktpartner,

aus den Bedingungen im SG5 LOC+172 (Meldepunkt) geht keine Anforderung daraus hervor.
Bei einer Anmeldung mit Identifikationslogik Marktlokations-ID ist hier auch lediglich ein SG5 LOC+172, mit Angabe der Marktlokations-ID, erlaubt. 
Wenn nun auch die Messlokations-ID hier angegeben werden müsste, so würde dies ein AHB Fehler hervorrufen.

Ein Fehlen des SG5 LOC+172, bei Angabe im SG12 RFF+Z19 der Sgementgruppe SG12 NAD+Z05 kann somit nicht zu einem Fehler in der geschäftsvorfallinternen Referenzierung führen.

 

Viele Grüße 

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