Sehr geehrte Fragestellerin,
prinzipiell sollte es in diesem Fall zu keiner Ablehnung der Rechnung aufgrund der genannten Gründe "Netznutzungsmesswerte / -energiemengen fehlen" oder "Netznutzungsmesswerte / -energiemengen falsch" kommen. Jedoch können wir hier nicht beurteilen, ob es im vorliegenden Fall nicht doch zu einer berechtigten Nutzung dieser Ablehnungscodes kam.
Wir erlauben uns an dieser Stelle den Hinweis, dass mittels einer Empfangsbestätigung, die per CONTRL ausgetauscht wird, der Sender einer derartigen CONTRL lediglich die syntaktische Fehlerfreiheit der entsprechenden Übertragungsdatei sowie deren Eingang bestätigt.
Freundliche Grüße,
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