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Anlagedatum 02.03.2020
Ticketnummer 2020-00683
Kurzfrage Kann ein Lieferant eine NN-INVOIC im Bereich Strom mit dem Grund Z07 bzw. Z10 reklamieren, wenn der dazugehörige Lieferschein direkt oder indirekt als o. k. gemeldet wurde?
Frage Kann ein Lieferant eine NN-INVOIC im Bereich Strom mit dem Grund Z07 bzw. Z10 reklamieren, wenn der dazugehörige Lieferschein vom Netzbetreiber versendet wurde , mit positiver CONTRL vom Lieferanten bestätigt wurde, die Menge der INVOIC mit der Menge des versendeten Lieferscheins übereinstimmt und der Lieferant keine IFTSTA mit Status Z31 innerhalb der 2 Werktage nach Erhalt des Lieferscheins versendet hat?

Vielen Dank! Clara Craffonara
Dateien
Kurzantwort Dies kann nicht ausgeschlossen werden.
Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin,

prinzipiell sollte es in diesem Fall zu keiner Ablehnung der Rechnung aufgrund der genannten Gründe "Netznutzungsmesswerte / -energiemengen fehlen" oder "Netznutzungsmesswerte / -energiemengen falsch" kommen. Jedoch können wir hier nicht beurteilen, ob es im vorliegenden Fall nicht doch zu einer berechtigten Nutzung dieser Ablehnungscodes kam.

Wir erlauben uns an dieser Stelle den Hinweis, dass mittels einer Empfangsbestätigung, die per CONTRL ausgetauscht wird, der Sender einer derartigen CONTRL lediglich die syntaktische Fehlerfreiheit der entsprechenden Übertragungsdatei sowie deren Eingang bestätigt.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate

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