Sehr geehrter Forumsteilnehmer,
die Bedingung im AHB beim Anwendungsfall ORDERS "Reklamation von Werten" zum Meldepunkt in SG2 LOC 3225 sagt aus, dass folgende Konstellationen zulässig sind:
die Sender Lieferant, Netzbetreiber oder Übertragungsnetzbetreiber verwenden eine ID der Marktlokation
oder
die Sender Lieferant, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber verwenden eine ID der Messlokation
oder
die Sender Lieferant, Netzbetreiber oder Übertragungsnetzbetreiber verwenden eine ID der Tranche.
Bei der Reklamation ist jeweils der Identifikator zu verwenden, zu dem Werte reklamiert werden sollen. Die Identifikationsangabe (ID der Marktlokation, ID der Messlokation, ID der Tranche) ergibt sich aus dem Versand von Werten (siehe auch AHB MSCONS).
Freundliche Grüße,
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