Sehr geehrter Forumsteilnehmer,
mit der Lesefassung des AHB Geschäftsdatenanfrage vom 15.11.2017 wurde die Möglichkeit für den Netzbetreiber geschaffen beim Messstellenbetreiber eine Geschäftsdatenanfrage nach Bewegungsdaten zu stellen, die durch die Umsetzungsfrage "UF_Interim_017" erforderlich wurde. Als Grund der Anpassung wird in der Änderungshistorie darauf verwiesen: "Es muss gemäß Umsetzungsfrage UF_Interim_017 „Wie kann der NB beim MSB Bewegungsdaten im Interimsmodell anfordern?“ möglich sein, dass Netzbetreiber bei Messstellenbetreibern Bewegungsdaten per Geschäftsdatenanfrage nachfordern können."
Für eine Geschäftsdatenanfrage vom NB an den MSB nach Stammdaten fehlt die prozessuale Grundlage. Dies sollte durch einschränkende Bedingungen in dem Anwendungsfall im AHB bei nächster Gelegenheit präzisiert werden. Vielen Dank für ihren Hinweis!
Freundliche Grüße,
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