Der Monat April 2020 ist der erste mögliche Monat, in dem die Aggregationsverantwortung einer Marktlokation dem ÜNB zufallen kann. Da die Übermittlung der Bilanzierungsgebietsclearinglisten bereits ab dem 1.12.2019 mit den veröffentlichten Formaten möglich ist, ermöglicht diese Variante einen nahtlosen Übergang der Mehr-/Mindermengenabrechnung ab dem ersten möglichen Bilanzierungsmonat April 2020. Eine Umsetzung der Variante „Bestellung“ erfolgte in den Datenformaten mit Veröffentlichungsdatum 01.04.2020. Eine Umsetzung der Formate ist durch die BNetzA zum 01.04.2021 festgelegt worden. Damit ist eine Bestellung der bilanzierten Menge beim ÜNB (auch rückwirkend) ab dem 01.04.2021 möglich.
Hinweis: Eine untermonatige Aufteilung der vom ÜNB erhaltene bilanzierte Menge ist nicht erforderlich, da die Netznutzungsabrechnung auf Basis der monatlich versandten Zählerstände des iMS erfolgt. Im Falle eines untermonatlichen Lieferantenwechsels ist das Asynchronmodell zu beachten.
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