Sehr geehrter Marktteilnehmer,
in dem Dokument „EDI@Energy Anwendungshilfe Messwerteaustausch“ ist die dazu folgende Regel veröffentlicht worden:
Regel „Beginn/Ende Messperiode“ für die Energiemenge:
„Beginn Messperiode“ bezieht sich immer auf 00:00 Uhr des im DE2380 angegebenen Tages.
„Ende Messperiode“ bezieht sich immer auf das Tagesende (umgangssprachlich „24:00 Uhr“) des im DE2380 angegebenen Tages, und somit auf den Zeitpunkt 00:00 Uhr des Folgetags.
Bei Anwendung der Regel auf Ihr Beispiel stellt sich folgende Konstellation dar: Die drei Energiemengen sind vom MSB der Marktlokation auf Basis der von Ihnen genannten Zählerstände sind wie folgt zu bilden und den berechtigten Marktpartner zu übermitteln:
1. Energiemenge Beginndatum: 01.03.2020 Endedatum: 31.03.2020 Menge: 300 KWh
2. Energiemenge Beginndatum: 01.04.2020 Endedatum: 30.04.2020 Menge: 200 KWh
3. Energiemenge Beginndatum: 01.05.2020 Endedatum: 31.05.2020 Menge: 400 KWh
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW Forum Datenformate
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