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Anlagedatum 25.07.2018
Ticketnummer 2018-00076
Kurzfrage Muss der Netzbetreiber Zählerstände in der Zukunft verarbeiten?
Frage Guten Tag,

muss der Netzbetreiber Zählerstände in der Zukunft verarbeiten?

Wir erhalten von einigen Lieferanten Zählerstände in der Zukunft, die wir logischerweise nicht verarbeiten. Anschließend wird dann von uns geschätzt und der Lieferant sendet uns eine Reklamation via REAMDV.

Bsp. Ablesedatum 31.10.2018, MSCONS mit Zählerstand geht bereits am 22.10.2018 ein.

Aus unserer Sicht kann der Lieferant diesen Stand am 22.10.2018 noch gar nicht kennen und ist daher irrelevant.

Wie soll in diesem Fall Verfahren werden? Wir sind der Meinung, dass der Lieferant die MSCONS frühestens am 31.10.2018 senden kann. Es ist unzumutbar, dass der Netzbetreiber die MSCONS parkt und später verarbeitet! Kann die MSCONS via APERAK abgelehnt werden?

MFG
Dateien
Kurzantwort Abgelesene Zählerstände können nicht in der Zukunft liegen.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

der Versand von Zählerständen kann vom Lieferanten an den Netzbetreiber nur für abgelesene Zählerstände erfolgen. Der früheste Zeitpunkt kann nur der Tag der Ablesung sein.

Eine automatisierte Ablehnung per CONTRL oder APERAK ist nicht möglich. Hier ist eine bilaterale Klärung mit dem Absender notwendig.

Ihr BDEW Forum Datenformate

 

Datei Antwort

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