Sind überlappende Zeiträume mit einer Null-Menge im Lieferschein erlaubt?
Frage
Übermittlung von Null-Mengen im Lieferschein
Im Entscheidungsbaumdiagramm zum Lieferschein zur Netznutzungsabrechnung heißt es:
„Entspricht die zuvor vom MSB übermittelte Summe der Energiemengen je OBIS-Kennzahl der Summe der Energiemengen der aus dem Lieferschein korrespondierenden OBIS-Kennzahl für den vom Lieferschein abgedeckten Zeitraum?“
Wenn der Netzbetreiber für dieselbe OBIS-Kennzahl und denselben Zeitraum eine Menge ungleich null und eine Null-Menge liefert, ist dies unserer Ansicht nach nicht erlaubt, da dies physikalisch nicht sinnvoll ist und es zu einer Zeitraumüberlappung kommt.
Der Netzbetreiber verweist auf das EBD und darauf, dass die Summierung über beide Mengen den korrekten Wert liefern würde. Unserer Interpretation dieses Schrittes im EBD nach ist hier mit der „Summe der Energiemengen je OBIS-Kennzahl“ allerdings die Summierung über aufeinanderfolgende Zeiträume, nicht überlappende Zeiträume, gemeint.
Darf der Lieferant diese Lieferscheine ablehnen mit der Begründung, dass überschneidende Zeiträume nicht erlaubt sind?
Vielen Dank
Dateien
Kurzantwort
Überlappende Zeiträume von Energiemengen pro OBIS-Kennzahl sind im Lieferschein nicht erlaubt
Antwort
Sehr geehrter Marktteilnehmer,
für einen Zeitraum darf im Lieferschein nur eine Energiemenge pro OBIS-Kennzahl angegeben werden.
Mit freundlichem Gruß
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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Textbezug
EDI@Energy Entscheidungsbaum-Diagramme Für die Prozesse zur Marktkommunikation 2020
Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 3. April 2020
EBD 2.1 vom 03.04.2020 Seite 10; 4.1. SD: Übermittlung des Lieferscheins zur Netznutzungsrechnung Nr. 5