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Anlagedatum 27.07.2018
Ticketnummer 2018-00077
Kurzfrage Wie sind aufeinanderfolgende Gasmonate darzustellen ?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zu dem Abrechnungszeitraum in einer INVOIC.
Wie rechnen unsere Mehr- und Mindermengen per INVOIC je Gasmonat ab, also immer vom 01. eines Abrechnungsmonats, 6 Uhr bis zum 01. des Folgemonats 6 Uhr.
Nun stehen wir in einer Diskussion mit einem TK, welcher behauptet, dass es so zu einer Überschneidung von Zeiträumen kommt und die nächste Rechnung erst am dem 02. des Abrechnungsmonats beginnen müsste.
Diese Überschneidung sehen wir nicht.

Ich habe dazu noch keine eindeutige Rechtsgrundlage finden können.
Können Sie mir bei dem Thema weiterhelfen?
Ist der Abrechnungszeitraum gemäß des Gasmonats, so wie auch in den MSCONS, korrekt?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Dateien
Kurzantwort Keine Überschneidung von Zeiträumen
Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin,

selbstverständlich sind überschneidende Zeiträume zu vermeiden, da Leistungen nicht doppelt abgrechnet werden dürfen.

Bezgl. Ihres Beispieles wären zwei Varianten zur Befüllung der betroffenen DTM-Segmente möglich:

1. Variante:

Rechnung 1:

DTM+155 = 01.01.2018

DTM+156 = 31.01.2018

Rechnung 2:

DTM+155 = 01.02.2018

DTM+156 = 28.02.2018

2. Variante:

Rechnung 1:

DTM+155 = 01.01.2018

DTM+156 = 01.02.2018

Rechnung 2:

DTM+155 = 02.02.2018

DTM+156 = 01.03.2018

Unzulässig wäre die von Ihnen erwähnte Variante:

Rechnung 1:

DTM+155 = 01.01.2018

DTM+156 = 01.02.2018

Rechnung 2:

DTM+155 = 01.02.2018

DTM+156 = 01.03.2018

Freundliche Grüße,

Ihr BDEW Forum Datenformate

Datei Antwort

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