Hallo Herr Kruppe,
in Kapitel 2.5.1 der WiM Strom ist unter Vorbedingungen zu lesen:
"Voraussetzungen für den Versand der Berechnungsformeln an alle LF: - Die Ermittlung der Werte der Marktlokation ist nur auf Basis von mehr als einer Messlokation möglich. - Neuzuordnung eines LF zu einer Marktlokation oder - bei Änderung des Messkonzepts in der Art, dass nach der Änderung die Werte der Marktlokation nur auf Basis von mehr als einer Messlokation ermittelt werden können."
Somit ist eine Übermittlung der UTILTS für alle betroffenen Marktlokationen vorgesehen.
Wir weisen darauf hin, daß der Start des Versandes der Berechnungsformel vom NB an den LF vom 01.10.2020 auf den 01.04.2021 durch die BNetzA aufgrund der Corona-Situation verschoben wurde.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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