Sehr geehrter Marktteilnehmer,
es müssen im Preisblatt nur die Positionen veröffentlicht werden, für die auch ein Preis kalkuliert wurde bzw. welche später auch zur Abrechnung geführt werden. Damit ist eine Ablehnung eines „unvollständigen Preisblatts“ nicht gerechtfertigt. Die Anzahl der LIN-Positionen gibt somit der MSB vor.
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