Sehr geehrter Marktteilnehmer,
ändert sich die Zählernummer, ist eine Stammdatenänderung die Voraussetzung für neue Zählerstände. Die Ablehnung des MSCONS-Geschäftsvorfalls erfolgt mittels APERAK „Z19 - Gerätenummer in der Messlokation nicht bekannt“.
Ihr BDEW Forum Datenformate
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