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Anlagedatum 31.07.2018
Ticketnummer 2018-00079
Kurzfrage Sind Stammdatenänderungsmeldung notwendig, wenn sich die Zählernummer geändert hat?
Frage Hallo an das Team Datenformate,

nach einem Netzbetreiberwechsel erhalten wir (Marktrolle Lieferant) vom NB neu MSCONS–Nachrichten unter Angabe einer veränderten Zählernummer ohne eine Stammdatenänderung erhalten zu haben.

Zählernummer MSCONS vom NB alt z.B. 12345
Zählernummer MSCONS vom NB neu z.B. 011–12345

Da wir keine Stammdatenänderung erhalten haben, lehnen wir die MSCONS vom NB neu per APERAK Z19 automatisch ab.

Gehen wir Recht in der Annahme, dass unsere APERAK berechtigt ist?

Danke vorab und Viele Grüße.
Dateien
Kurzantwort Ablehnung mit APERAK - Z19 (Gerätenummer in der Messlokation nicht bekannt) ist durchzuführen.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

ändert sich die Zählernummer, ist eine Stammdatenänderung die Voraussetzung für neue Zählerstände. Die Ablehnung des MSCONS-Geschäftsvorfalls erfolgt mittels APERAK „Z19 - Gerätenummer in der Messlokation nicht bekannt“.

Ihr BDEW Forum Datenformate

Datei Antwort

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