Sehr geehrter Herr Weiße,
wir können Ihre Anforderung nicht nachvollziehen, da wenn z. B. in einer Monatsrechnung bereits abgerechnete Positionen „korrigiert“ werden sollen, dies durch Rücknahme der entsprechenden Position erfolgt. Dies erfolgt durch Angabe einer negativen Menge, gefolgt von einer neuen Position mit positiver Menge.
Eine andere Art der Korrektur von einzelnen Positionen, wobei aber nicht alles korrigiert werden darf, ist nicht vorgesehen. Wenn eine Rechnung komplett falsch ist, gilt für jede betroffene Rechnung:
1.) Stornierung der betroffenen Rechnung
2.) Neuberechnung der korrigierten Positionen im Rahmen einer neuen Abrechnung
Bei weiteren Abrechnungsvarianten, die nicht durch prozessuale Vorgaben abgedeckt sind, muss eine bilaterale Absprache zur Nutzung der Nachrichten erfolgen.
Freundliche Grüße
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