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Detailansicht

Anlagedatum 01.08.2018
Ticketnummer 2018-00080
Kurzfrage Wie sind die Datumsfelder in der Stammdatenänderung zu befüllen?
Frage Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einer Änderungsmeldung:
Wir als Lieferant übermitteln dem Netzbetreiber eine bilanzierungsrelevante Änderungsmeldung mit Änderung des Bilanzkreises.
Der Kunde wird seit 01.01.2018 beliefert und die Änderung soll zum 01.05.2019 gültig sein.
Welches Datum wird als DTM 2005 / 92 Datum Vertragsbeginn vom Lieferanten angegeben?
Aus der konsolidierten Lesefassung Stand 17.07.2018 Seite 28 lesen wir das der 01.01.2018 korrekt ist.
Der Netzbetreiber hat uns die Änderungsmeldung mit einer APERAK beantwortet und verlangt das Datum 01.05.2019 als Vertragsbeginn.
Was ist korrekt?
Vielen Dank im Voraus
Dateien S. 28 MIG.JPG
Kurzantwort Wie die Datumsfelder "Beginn zum" und "Änderung zum" zu verwenden sind, ist im UTILMD AHB Stammdatenänderung beschrieben.
Antwort

Sehr geehrter Marktpartner,

Sie hatten Ihre Frage zur Nachrichtenbeschreibung eingereicht. Diese haben wir dem Stammdatenänderungs AHB zugeordnet, da hier das Vorgehen in Bezug auf die Daten "Beginn zum" und "Änderung zum" eingehend beschrieben sind. 

Auszug aus dem AHB Stammdatenänderung:

Gültigkeitszeitpunkt (Beginn zum):
Der Gültigkeitszeitpunkt für aktuell der Marktlokation bzw. Messlokation zugeordnete Berechtigte ist identisch mit dem Änderungsdatum (Änderung zum). Der Gültigkeitszeitpunkt für zukünftig der Marktlokation bzw. Messlokation zugeordnete Berechtigte ist der Zeitpunkt der Zuordnung des Berechtigten zur Marktlokation bzw. Messlokation und dient in diesem Fall ausschließlich zur Identifizierung der Marktlokation bzw. Messlokation.


Änderungszeitpunkt (Änderung zum):
Der Änderungszeitpunkt für aktuell und zukünftig der Marktlokation bzw. Messlokation zugeordnete Berechtigte ist der Zeitpunkt ab wann das geänderte Stammdatum in der Marktkommunikation zwischen den beteiligten Marktpartnern zu verwenden ist.
Bei Stammdatenänderungen wird unterschieden nach Änderungen, die zu einem in der Meldung (ggf. auch rückwirkend) genannten Zeitpunkt Gültigkeit erlangen und Änderungen, die erst zu einem festen in die Zukunft gerichteten Zeitpunkt wirksam werden (z. B. bilanzierungsrelevante Daten).
Der NB informiert immer alle Berechtigten (dazu gehören auch in die Zukunft zugeordnete Berechtigte) über geänderte Stammdaten. An alle Berechtigten wird immer der tatsächliche Änderungszeitpunkt in der Meldung übermittelt. Bei zukünftig der Marktlokation bzw. Messlokation zugeordneten Berechtigten sind der Änderungszeitpunkt und der Gültigkeitszeitpunkt unterschiedlich.
Sind unterschiedliche Zeitpunkte der Inkraftsetzung von Daten erforderlich, so müssen entsprechend mehrere Vorgänge gebildet werden.

Aus Ihrer Frage entnehmen wir, dass der Lieferbeginn in Bezug auf das Versanddatum des Versands der Stammdatenänderung, in der Vergangenheit lag. 
Somit sind Sie der Lieferant, der aktuell der Marktlokation zugeordnet ist. In diesem Fall sind beide Datumsfelder "Beginn zum" und "Änderung zum" mit dem identischen, in der Zukunft liegenden Datum, in Ihrem Beispiel 01.05.2019, zu befüllen.

Eine Abweichung ist nur dann vorhanden, wenn das Lieferbeginndatum (Beginn zum) in Bezug auf das Versanddatum der Stammdatenänderung noch in der Zukunft liegt. 

Viele Grüße

Ihr BDEW Forum Datenformate

Datei Antwort

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