Sehr geehrte Fragestellerin,
in Kapitel 3 des INVOIC-/REMADV-Anwendungshandbuches wird u.a. empfohlen:
Auf der Überweisung wird eine Referenz zur REMADV, mittels Avisnummer aus dem BGM, DE1004, mitgegeben.
Diese Empfehlung ist nicht umsetzbar, sofern ein MP immer die gleiche Nummer im BGM DE1004 überträgt. Dies widerspricht darüber hinaus der gängigen Praxis bei allen EDIFACT-Nachrichten, die ebendiese Dokumentennummer zur eindeutigen Identifikation einer Nachricht nutzen.
Freundliche Grüße,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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