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Anlagedatum 06.08.2018
Ticketnummer 2018-00081
Kurzfrage Welcher Ablesegrund soll für eine monatliche Zwischenablesung verwendet werden?
Frage In den aktuell gültigen Fassungen von WiM und GPKE sind für die Übermittlung von Messwerten bei intelligenten Messsystemen Messwertübertragungsfälle definiert. Für alle Messwertübertragungsfälle ist z.B. ein Versand von Gesamtzählerständen "Monatserster, 0 Uhr" von der Marktrolle NB an die Marktrolle LF vorgesehen. Angenommen, der NB rechnet die Netznutzung weiterhin in jährlichem Turnus ab. Ist es dann (für den Beispielfall MÜ-B) richtig, den Stand im Monat der Abrechnung (und damit auch abzurechnenden Stand) mit dem Ablesegrund PMR zu versehen, die "anderen 11 Stände" mit COT zu übermitteln?
Dateien
Kurzantwort Verwendung von Ablesegründen
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

Ablesungen, die nicht direkt zu einer Abrechnung führen, werden mit dem Ablesegrund "COT" gekennzeichnet. D. h., die elf Zwischenablesungen zum Monatsersten werden in der MSCONS mit CCI+ACH++COT'  übermittelt.

Sollte der Turnus auf monatlich geändert werden, müssen die zwölf monatlichen Zählerstände mit PMR „Turnusablesung“ gekennzeichnet werden, da diese dann auch abrechnungsrelevant sind.

Ihr BDEW Forum Datenformate

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