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Anlagedatum 09.08.2018
Ticketnummer 2018-00082
Kurzfrage Ist es vorgesehen, dass der Netzbetreiber seine, mit Gasdaten (Brennwert und Zustandszahl) angereicherte, MSCONS ebenfalls stornieren muss?
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,

existiert eine einheitliche Regelung zum Versand von Storno-MSCONS-Nachrichten (Sparte Gas) durch den Netzbetreiber an den Lieferanten in folgendem Szenario:

Der Lieferant sendet eine MSCONS VL (Prüfi: 13002) an den Netzbetreiber.
Der Netzbetreiber reichert diese mit Brennwert und Zustandszahl an und sendet eine MSCONS an den Lieferanten zurück.
Der Lieferant sendet nunmehr eine Storno-MSCONS (Prüfi: 13006) mit Bezug im ACW auf seine ursprüngliche MSCONS VL.

Ist es vorgesehen, dass der Netzbetreiber seine, mit Gasdaten (Brennwert und Zustandszahl) angereicherte, MSCONS ebenfalls stornieren muss?

Hintergrund dieser Frage ist, dass aufgrund des o. s. Szenarios die INVOIC mit negativer REMADV (Z10) beantwortet werden, da der Lieferant auf eine Storno-MSCONS seitens des Netzbetreibers besteht.

Freundliche Grüße
Jennifer Karaszkiewicz
Dateien
Kurzantwort Detaillierung der Regelungen zum Storno sind aktuell in der Konsultation
Antwort

Sehr geehrte Frau Karaszkiewicz,

die entsprechenden Vorgaben sind im Konsultationsdokument MSCONS_AHB_2.2i.pdf in Kapitel 4.5 gerade in der Konsultationsphase.

Ihr BDEW Forum Datenformate

Datei Antwort

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