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Anlagedatum 09.09.2020
Ticketnummer 2020-00823
Kurzfrage Wird durch eine Änderung der Korrespondenzanschrift auch der Kundenname geändert?
Frage Wir als Netzbetreiber haben einen Disput mit einigen Lieferanten.

Problembeschreibung:
Der Lieferant möchte den Namen des Kunden, als auch die Korrespondenzanschrift des Kunden, ändern.
Der Name des Kunden ist in dem NAD+Z09 „Kunde des Lieferanten“,
die Korrespondenzanschrift ist in dem NAD+Z04 „Korrespondenzanschrift des Kunden des Lieferanten“,
enthalten.
Im NAD+Z09 ist lediglich der Name Inhalt des Segments. Das NAD+Z04 besteht aus Name und Adresse.

Wir erhalten nun eine Stammdatenänderung mit dem PID 11109 / Transaktionsgrund ZE6. (Nicht bila. Rel. Änderung vom LF „LF an NB [Verteiler])
In diesem Anwendungsfall sendet der LF lediglich das NAD+Z04 (Korrespondenzanschrift). Das NAD+Z09 ist nicht enthalten.

Von Seiten der Lieferanten wird nur reklamiert, dass wir als NB den Kundennamen nicht übernommen hätten. Diese gehen vehement davon aus, dass eine Änderung des Namens in der Korrespondenzanschrift auch eine Änderung des Kundennamens, welcher in NAD+Z04 ausgetauscht wird, auslösen würde.

Wir gehen davon aus, dass eine Änderung des Kundennamens nicht aus einer Änderung der Korrespondenzanschrift hervorgeht.

Ist unsere Ansicht korrekt?
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Kurzantwort Wenn ein Stammdatum geändert werden soll, so ist dies auch mitzuteilen. Eine Ableitung zu einer Veränderung ist nicht beschrieben
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

 

wenn ein Stammdatum verändert werden soll, so muss dies auch mitgeteilt werden.

Eine Änderung des Kundenamens, welcher in SG12 NAD+Z09 „Kunde des Lieferanten“ ausgetauscht wird, kann nicht durch eine Stammdatenänderung der Inhalte des SG12 NAD+Z04 „Korrespondenzanschrift des Kunden des Lieferanten“ abgeleitet werden.

Wäre dies der Fall, so wäre eine Namensangabe in einem NAD redundant.

 

In dem SG12 NAD+Z04 wurde vor einiger Zeit, neben der Adresse auch der Name mit aufgenommen. Dies wurde von den damaligen Antragsstellern damit begründet, dass die Kommunikation nicht immer an den Kunden selbst gehen muss. Beispiele waren hier Vormundschaft oder Abrechnungsunternehmen, an welche die Korrespondenz zugestellt werden soll.

 

Eine Ableitung, dass sich mit dem Namen, welcher in der Korrespondenzanschrift übermittelt wird, auch den Kundennamen ändert, ist nicht vorhanden und wäre auch falsch.

 

Wenn der LF, für die von Ihnen beschriebene Intension, den Kundennamen und die Korrespondenzanschrift ändern möchte, so sind auch die Änderungen in den entsprechenden SG12 NAD zu kommunizieren.

Nähere Erläuterungen, für welche Verwendung die Inhalte in den beiden hier genannten Segmente zu Grunde liegen, ist in der Nachrichtenbeschreibung (MIG) in den entsprechenden Segmenten beschrieben.

 

Wir hoffen Ihnen hierbei weitergeholfen zu haben.

 

Ihre PG EDI@Energy

Datei Antwort

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