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Anlagedatum | 02.11.2020 |
Ticketnummer | 2020-00848 |
Kurzfrage | Gibt es eine Regel zur Fällgkeit von Stornorechnungen |
Frage |
Sehr geehrte Damen und Herren, im AHB ist für DTM+265 die Bedingung angegeben, dass die Fälligkeit von Rechnungen mit Betrag >= 0 mindestens 10 Werktage und <0 maximal 10 Werktage nach DTM+137 liegen muss. Wie verhält sich diese Bedingung bei Stornorechnungen? Muss bei einer Stornorechnung resultierend aus Storno einer Forderung (Stornorechnungsbetragsbetrag <0) ebenso die Bedingung aus DTM+265 angewendet werden, oder muss das Fälligkeitsdatum aus der Originalrechnung übernommen werden? Mit freundlichen Grüßen Hans-Christoph Schiemanck |
Dateien | |
Kurzantwort | Nein, aus Formatsicht sind keine Regeln zur Fälligkeit bei Stornorechnungen bekannt. |
Antwort |
Hallo Herr Schiemanck, an dieser Stelle sei auf die Antwort im alten FDF vom 29.09.15 verwiesen: "...uns sind keine Regelungen für die Fällgikeit von Stornorechnungen bekannt...." Die komplette Frage und Antwort finden Sie unter dem FDF-Link. Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate |
Datei Antwort |