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Anlagedatum 02.11.2020
Ticketnummer 2020-00848
Kurzfrage Gibt es eine Regel zur Fällgkeit von Stornorechnungen
Frage Sehr geehrte Damen und Herren,

im AHB ist für DTM+265 die Bedingung angegeben, dass die Fälligkeit von Rechnungen mit Betrag >= 0 mindestens 10 Werktage und <0 maximal 10 Werktage nach DTM+137 liegen muss. Wie verhält sich diese Bedingung bei Stornorechnungen? Muss bei einer Stornorechnung resultierend aus Storno einer Forderung (Stornorechnungsbetragsbetrag <0) ebenso die Bedingung aus DTM+265 angewendet werden, oder muss das Fälligkeitsdatum aus der Originalrechnung übernommen werden?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Schiemanck

Dateien
Kurzantwort Nein, aus Formatsicht sind keine Regeln zur Fälligkeit bei Stornorechnungen bekannt.
Antwort

Hallo Herr Schiemanck,

an dieser Stelle sei auf die Antwort im alten FDF vom 29.09.15 verwiesen:

"...uns sind keine Regelungen für die Fällgikeit von Stornorechnungen bekannt...."

Die komplette Frage und Antwort finden Sie unter dem FDF-Link.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate

Datei Antwort

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