Sehr geehrter Marktteilnehmer,
wir möchten Sie auf den Inhalt des Kapitels 3.2 des Dokuments "Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten für die Antwortnachrichten" aufmerksam machen. In diesem ist beschrieben, dass fehlende und benötigte Fragen zu einem EBD per Änderungsantrag an den BDEW zu senden sind. Der Ablehnungsgrund mit dem Antwortgrund "Sonstiges" ist solange nutzbar, wie er in dem entsprechenden EBD genannt wird (bis zum 01.04.2021 00:00 Uhr mit dem Code "E14" angegeben, ab dem 01.04.2021 00:00 Uhr mit dem Antwortgrund A99 angegeben).
Hinweis: Das Formular zur Einreichung eines Änderungsantrages für ein EBD ist im Forum Datenformate unter Dokumente abrufbar.
Mit freundlichem Gruß
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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