Welche Artikelnummer wird ab dem 1. April 2021 in der Netznutzungsabrechnung für den Wandler/Mengenumwerter genutzt?
Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
der "Artikelnummernliste 4.1h" ist zu entnehmen, dass ab dem 01.04.2021 für die Abrechnung von "Wandlern / Mengenumwertern" im Zuge der Netznutzungsabrechnung (Prüfidentifikator "31002") die Artikelnummer 9990001000657 zu verwenden ist (bislang bzw. noch bis zum 31.03.2021 erfolgt die Abrechnung von "Wandlern / Mengenumwertern" in diesem Szenario hingegen mittels der Artikelnummer 9990001000798).
Ist unser Verständnis richtig, dass für die Verwendung der jeweiligen (= korrekten) Artikelnummer ausschließlich der Rechnungserstellungszeitpunkt - und eben NICHT der Leistungszeitraum der Rechnung - maßgeblich ist?
Zur Verdeutlichung ein einfaches Beispiel:
Am 05.04.2021 wird eine Netznutzungsrechnung mit dem Abrechnungszeitraum (= Leistungszeitraum) 20.03.2020 bis 20.03.2021 angefertigt; in dieser Abrechnung wird - aufgrund des Rechnungserstellungszeitpunktes (> 01.04.2021) -ausschließlich die "neue" Artikelnummer 9990001000657 kommuniziert.
Vielen Dank für eine Klarstellung / Ihre Unterstützung !
Freundliche Grüße
G. Deckenbrock
Dateien
Kurzantwort
Ab dem 1. April gilt ausschließlich die Artikelnummer 9990001000657 für den Wandler/Mengenumwerter in der NNA.
Antwort
Sehr geehrter Marktteilnehmer,
ab dem Erstellungszeitpunkt 1. April 2021 ist in der Rechnung für den Wandler/Mengenumwerter ausschließlich noch die Artikelnummer 9990001000657 zu nutzen.