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Anlagedatum 03.02.2021
Ticketnummer 2021-00907
Kurzfrage Welche Artikelnummern werden für iMS und mME in der Netznutzungsrechnung verwendet?
Frage Hallo BDEW-Forum,
wir haben eine Frage bzgl. der neuen Artikel-Nr. für Zusatzleistungen:
1. Zusatzdienstleistung nach § 35 Abs. 2 Nr. 1 MsbG Artikel 81 mit der Artikel-Nr. 9990001 000813
2. Zusatzdienstleistung nach § 35 Abs. 2 Nr. 3 MsbG Artikel 83 mit der Artikel-Nr. 9990001 00083 9

Die beiden o.g. Artikel-Nr. sind ab dem 01.04.2021 in der MSB-Rechnung (31009) bei mME und iMS zu verwenden. Wird als Zusatzleistung in der MSB-Rechnung ein Wandler abgerechnet, gilt die Artikel-Nr. (9990001 000813) und für ein Steuergerät (TRE) die Artikel-Nr. (9990001 00083 9) .

Da in der Artikel-Nr. Liste nur in der "Spalte H" für MSB-Rechnung ein Flag sitzt, stellt sich uns die Frage, welche Artikel-Nr. bei mME und iMS für Wandler und Steuergerät (TRE) innerhalb einer integrierten NN-Rechnung (31002) zu verwenden sind.
Ebenfalls die beiden o.g. Artikel-Nr. 9990001 000813 und 9990001 00083 9? Oder gilt hier weiterhin der Artikel 9990001 00079 8 auch für Wandler und Steuergerät (TRE)?

Über eine Rückmeldung wären wir dankbar.


Dateien
Kurzantwort Diese Art der Abrechnung ist zwischen NB und LF bilateral abzustimmen.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmern,

da keine Vorgaben der BNetzA vorliegen, ist diese Abrechnungsart trilateral (NB, MSB und LF) abzustimmen. Im Rahmen dieser Abstimmung ist zwischen NB und LF zu vereinbaren, wie die dabei verwendete INVOIC ausgeprägt wird, insbesondere welche Artikelnummern wofür verwendet werden.

Mit freundlichem Gruß,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

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