Antwort
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Sehr geehrter Marktteilnehmern,
da keine Vorgaben der BNetzA vorliegen, ist diese Abrechnungsart trilateral (NB, MSB und LF) abzustimmen. Im Rahmen dieser Abstimmung ist zwischen NB und LF zu vereinbaren, wie die dabei verwendete INVOIC ausgeprägt wird, insbesondere welche Artikelnummern wofür verwendet werden.
Mit freundlichem Gruß,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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