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Anlagedatum 11.02.2021
Ticketnummer 2021-00914
Kurzfrage Müssen Artikelnummern und Preisblatt zusammenpassen?
Frage Auf Seite 5 wurde für die Netznutzungsabrechnung Strom (GPKE) und Netznutzungsabrechnung Gas (GeLi Gas) die Artikelnummer 9990001 00065 7 für die Abrechnung von Wandlern und Mengenumwertern aufgenommen. Es stellt sich die Frage, ob die Abrechnungen des Messstellenbetriebs mit dem Messstellenbetriebsentgelt, welches des Wandler/Mengenumwerter bereits beinhaltet weiterhin so abgerechnet werden kann, oder ob es zwingend notwendig ist, das Messstellenbetriebsentgelt für den Zähler getrennt vom Messstellenbetriebsengelt für den Wandler/Mengenumwerter abzurechnen.

Derzeit wird das Messstellenbetriebsentgelt (incl. Wandler) mit der Artikelnummer 9990001000798 (Entgelt für Messstellenbetrieb) abgebildet.

Dateien
Kurzantwort Ja, die Artikelnummern müssen mit dem Preisblatt korrespondieren.
Antwort

Sehr geehrter Marktteilnehmer,

die Rechnung muss anhand des veröffentlichten Preisblattes nachvollziehbar sein. Das bedeutet, dass bei einer separaten Angabe im Preisblatt für den Wandler/Mengenumwerter, ist dieser auch separat in der Rechnung auszuweisen. Aus der Codeliste der Artikelnummern ist immer die passende Artikelnummer zu verwenden.

Mit freundlichem Gruß,

Ihr BDEW-Forum Datenformate

Datei Antwort

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