Sehr geehrter Marktteilnehmer,
die Rechnung muss anhand des veröffentlichten Preisblattes nachvollziehbar sein. Das bedeutet, dass bei einer separaten Angabe im Preisblatt für den Wandler/Mengenumwerter, ist dieser auch separat in der Rechnung auszuweisen. Aus der Codeliste der Artikelnummern ist immer die passende Artikelnummer zu verwenden.
Mit freundlichem Gruß,
Ihr BDEW-Forum Datenformate
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