Sehr geehrter Forumsteilnehmer,
die Vorgehensweise ist korrekt. Wir verstehen Ihr Beispiel so, dass für beide Register (1-1:1.8.1 und 1-1.1.8.2) auf Ebene der Messlokation keine Unterscheidung in der Schwachlastfähigkeit erfolgt und auch im Netznutzungspreis keine Unterscheidung an den beiden Register besteht. In diesem Fall kann die Gesamtenergiemenge mit einer OBIS-Kennzahl auf Ebene der Marktlokation (z.B. 1-1:1.9.0) angegeben werden.
Sind die oben beschrieben Voraussetzungen nicht mehr gegeben, z.B. bei einer Änderung der Schwachlastfähigkeit einer OBIS-Kennzahl auf Ebene der Messlokation, so muss dies durch eine Stammdatenänderungsmeldung auf Ebene der Marktlokation dem Lieferanten mitgeteilt werden. Ab diesem Moment müssen die Energiemengen auf Ebene der Marktlokation auch getrennt übermittelt werden (z.B. 1-1:1.9.1 & 1-1:1.9.2).
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