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Anlagedatum 22.08.2018
Ticketnummer 2018-00094
Kurzfrage Kann die Energiemenge der Marktloaktion als Summe angegeben werden?
Frage Ein Netzbetreiber schickt uns in einer zugestimmten Antwort Anmeldung NN mit PI 11002 folgende Obis-Daten:
- 1.1.8.1; Kein Schwachlast
- 1.1.8.2; Kein Schwachlast
- 1.1.9.0 ; Kein Schwachlast

Es handelt sich hierbei um einen Doppeltarifzähler. Beide Zählwerke werden im HT abgerechnet.
Als Obis-Code der Marklokation wird nur 1.1.9.0 angegeben. Das wird begründet mit dem folgendem Zitat aus der "Anwendungshilfe", Seite 37
"Nur im Fall, dass keine Unterscheidung der Schwachlastfähigkeit für die beiden Register auf Ebene der Messlokation erfolgt und zusätzlich keine Differenzierung im Netznutzungsentgelt besteht, kann alternativ angegeben werden: Auf Ebene der Marktlokation 1-b:1.9.0"

Dürfen 2 HT Obis-Codes für die Messlokation angegeben werden? Ist die obige Angabe der Obis-Daten in einer 11002 zulässig?
Dateien
Kurzantwort Gesamtenergiemenge kann mit der 1.9.0 angegeben werden.
Antwort

Sehr geehrter Forumsteilnehmer,

die Vorgehensweise ist korrekt. Wir verstehen Ihr Beispiel so, dass für beide Register (1-1:1.8.1 und 1-1.1.8.2) auf Ebene der Messlokation keine Unterscheidung in der Schwachlastfähigkeit erfolgt und auch im Netznutzungspreis keine Unterscheidung an den beiden Register besteht. In diesem Fall kann die Gesamtenergiemenge mit einer OBIS-Kennzahl auf Ebene der Marktlokation (z.B. 1-1:1.9.0) angegeben werden. 

Sind die oben beschrieben Voraussetzungen nicht mehr gegeben, z.B. bei einer Änderung der Schwachlastfähigkeit einer OBIS-Kennzahl auf Ebene der Messlokation, so muss dies durch eine Stammdatenänderungsmeldung auf Ebene der Marktlokation dem Lieferanten mitgeteilt werden. Ab diesem Moment müssen die Energiemengen auf Ebene der Marktlokation auch getrennt übermittelt werden (z.B. 1-1:1.9.1 & 1-1:1.9.2).

 

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