Sehr geehrter Marktteilnehmer,
die Prüfung, ob ein Lieferschein vom Typ "Arbeits- / Leistungspreis" sich noch mindestens einen Tag mit einem noch nicht stornierenden Lieferschein überschneidet, ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll.
Der Lieferschein vom Typ "Arbeits- / Leistungspreis" beinhaltet die Abrechnungsenergiemengen und das Leistungsmaximum des Abrechnungszeitraumes der folgenden, darauf aufbauenden NN-Rechnung. Eine NN-Rechnung beinhaltet immer vom Jahresanfang bis zum Ende des Abrechnungsmonat die abzurechnenden Energiemengen, da für die Prüfung der Rücknahmepositionen der Vormonate in der NN-Rechnung muss die OBIS-Kennzahl Wirkarbeit Bezug (+) Vorschub 1-b:1.9.e aus den Lieferscheinen der Vormonate verwendet werden.
Der NB muss die Möglichkeit haben, Energiemengen eines Monats in mehreren Lieferscheinen angeben zu können.
Freundliche Grüße
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