Sehr geehrter Marktteilnehmer,
Regel „Beginn/Ende Messperiode“ für die Energiemenge
Beginn Messperiode“ bezieht sich immer auf den Tagesbeginn des im DE2380 angegebenen Tages. Das ist der angegebene Tag 00:00 Uhr.
„Ende Messperiode“ bezieht sich immer auf das Tagesende des im DE2380 angegebenen Tages. Das ist der Folgetag 00:00 Uhr.
Bei Anwendung der Regel auf Ihr Beispiel stellt sich folgende Konstellation dar: Die drei Energiemengen sind vom MSB der Marktlokation auf Basis der von Ihnen genannten Zählerstände wie folgt zu bilden und den berechtigten Marktpartner zu übermitteln:
- Energiemenge
Beginndatum: 01.03.2020
Endedatum: 01.04.2020
Menge: 300 KWh
- Energiemenge
Beginndatum: 02.04.2020
Endedatum: 01.05.2020
Menge: 200 KWh
- Energiemenge
Beginndatum: 02.05.2020
Endedatum: 31.05.2020
Menge: 400 KWh
Freundliche Grüße
Ihr BDEW Forum Datenformate
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