Darf die Artikelnummer uneingeschränkt genutzt werden?
Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist die Fußnote 6 "Die Artikelnummer ist in diesem Anwendungsfall erst ab dem 01.04.2021 zu nutzen" für die Zusatzleistung zu verstehen?
- Bezieht sich das Datum auf den Rechnungszeitraum? (ergo Zeitscheibentrennung: bis 31.03. ist 9990001000798 zu verwenden, ab 01.04. die entsprechende Artikelnummer für die Zusatzleistung)
- oder sind die neuen Artikelnummern ab 01.04.2021 auch für davorliegende Rechnungszeiträume gültig ?
Vielen Dank im Voraus!
Dateien
Kurzantwort
Artikelnummer muss uneingeschränkt genutzt werden.
Antwort
Sehr geehrter Marktteilnehmer,
die Artikelnummern mit der Fußnote 6 sind unabhängig vom Abrechnungszeitraum ab dem 1. April 2021 nutzbar.
Mit freundlichem Gruß,
Ihr BDEW-Forum Datennformate
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Textbezug
Fußnote 6: "Die Artikelnummer ist in diesem Anwendungsfall erst ab dem 01.04.2021 zu nutzen"